Vor der Halle befinden sich sechs Kfz-Parkplätze, die von Mitgliedern und Gästen des THE genutzt werden können. Diese Plätze sind als sog. "Drop-Zone" gedacht - also zum holen und Bringen von Sporttreibenden. Die Parkdauer ist daher auf 30 Min. begrenzt.
Sollten Sie für die Dauer des Sports ihr Fahrzeug abstellen wollen, hält der THE seinen Mitgliedern auch Parkplätze in der Tiefgarage bereit. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zuvor über die Geschäftsstelle registriert wird. Die Parkdauer auf die Dauer der Teilnahme am Sport begrenzt (max. 2 Stunden).
Für Fahrräder stehen oberirdisch zahlreiche Fahrradbügel und Fahrradständer zur Verfügung (insgesamt 38 Stellplätze). Zudem halten wir in der Tiefgarage zusätzlich 20 Stellmöglichkeiten für Fahrräder bereit. Der Zugang zur Tiefgarage ist über einen Nutzungsantrag über unsere Geschäftsstelle zu bekommen.
Das Formular zur Registrierung finden Sie hier:
Details zu den Nutzungsbedingungen
Tiefgarage:
- Der Zugang zur Tiefgarage und den ausgewiesenen Stellplätzen des T.H. - Eilbeck e.V. ist ausschließlich Mitgliedern des Vereins vorbehalten und ist auch nur für die Dauer der Teilnahme am Sportbetrieb (max. 2 Stunden).
- Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über einen Zugangs-Code, der jeweils zum Halbjahr (01.01. bzw. 01.07.) geändert wird.
- Das Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen des Vereins - unter Verwendung einer Parkscheibe - erlaubt.
- Das Abstelle von Fahrrädern ist ausschließlich an den Fahrradbügeln des THE erlaubt (auf den Stellplätzen 29 & 30).
- Widerrechtlich parkende oder nicht registrierte Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig entfernt.
- Jedem Mitglied kann nur ein Kfz bzw. ein amtl. Kennzeichen zugewiesen werden.
- Auch registrierte Tiefgaragennutzer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Der ausgehändigte Zugangs-Code zur Tiefgarage darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Bei Verstoß gegen die o.a. Ordnung wird das Nutzungsrecht entzogen.
Parkplätze (oberirdisch):
- Die Nutzung der Parkplätze des T.H. - Eilbeck e.V. ist Mitgliedern und Gästen des Vereins vorbehalten.
- Auch Eltern der Kita Ritterstraße ist vor Betriebsbeginn (Mo. - Fr. bis 9:30 Uhr) zum bringen ihrer Kinder die Nutzung gestattet.
- Die Höchstparkdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden. (Bitte Parkscheibe nicht vergessen)
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BeitrittserklärungSie möchten Mitglied im THE werden, dann ist dieses Formular das richtige.
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ÄnderungIhre persönlichen Daten haben sich geändert, Sie haben eine neue Anschrift / Bankverbindung oder möchten einer Abteilung beitreten, dann können Sie hierfür unser Änderungsformular nutzen.
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KursanmeldungSie möchten unabhängig von einer Mitgliedschaft ein Angebot aus unserem Kursprogramm buchen ohne die Online-Buchung zu nutzen, dann können Sie dieses Formular verwenden.
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KündigungSie möchten Ihre Mitgliedschaft im THE zum 30.06. bzw. 31.12. beenden, dann können Sie dieses Formular dafür nutzen.
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SatzungDie aktuell gültige Satzung des Turnerbund Hamburg-Eilbeck e.V. von 1880 (Stand: Februar 2011) |
Tiefgarage:
- Der Zugang zur Tiefgarage und den ausgewiesenen Stellplätzen des T.H. - Eilbeck e.V. ist ausschließlich Mitgliedern des Vereins vorbehalten und ist auch nur für die Dauer der Teilnahme am Sportbetrieb (max. 2 Stunden).
- Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über einen Zugangs-Code, der jeweils zum Halbjahr (01.01. bzw. 01.07.) geändert wird.
- Das Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen des Vereins - unter Verwendung einer Parkscheibe - erlaubt.
- Das Abstelle von Fahrrädern ist ausschließlich an den Fahrradbügeln des THE erlaubt (auf den Stellplätzen 29 & 30).
- Widerrechtlich parkende oder nicht registrierte Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig entfernt.
- Jedem Mitglied kann nur ein Kfz bzw. ein amtl. Kennzeichen zugewiesen werden.
- Auch registrierte Tiefgaragennutzer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Der ausgehändigte Zugangs-Code zur Tiefgarage darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Bei Verstoß gegen die o.a. Ordnung wird das Nutzungsrecht entzogen.
Parkplätze (oberirdisch):
- Die Nutzung der Parkplätze des T.H. - Eilbeck e.V. ist Mitgliedern und Gästen des Vereins vorbehalten.
- Auch Eltern der Kita Ritterstraße ist vor Betriebsbeginn (Mo. - Fr. bis 9:30 Uhr) zum bringen ihrer Kinder die Nutzung gestattet.
- Die Höchstparkdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden. (Bitte Parkscheibe nicht vergessen)