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Veröffentlicht: 16. Dezember 2021
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Zuletzt aktualisiert: 17. Mai 2022
Vor der Halle befinden sich sechs Parkplätze, die von Mitgliedern und Gästen des THE genutzt werden können. Diese Plätze sind als sog. "Drop-Zone" gedacht - also zum holen und Bringen von Sporttreibenden. Die Parkdauer ist daher auf 30 Min. begrenzt.
Sollten Sie für die Dauer des Sports ihr Fahrzeug abstellen wollen, hält der THE seinen Mitgliedern auch Parkplätze in der Tiefgarage bereit. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zuvor über die Geschäftsstelle registriert wird. Die Parkdauer auf die Dauer der Teilnahme am Sport begrenzt (max. 2 Stunden).
Das Formular zur Registierung finden Sie hier:
Antrag_Tiefgarage_09_2021.pdf
Details zu den Nutzungsbedingungen
Tiefgarage:
- Der Zugang zur Tiefgarage und den ausgewiesenen Stellplätzen des T.H. - Eilbeck e.V. ist ausschließlich Mitgliedern des Vereins vorbehalten und ist auch nur für die Dauer der Teilnahme am Sportbetrieb (max. 2 Stunden).
- Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über einen Zugangs-Code, der jeweils zum Halbjahr (01.01. bzw. 01.07.) geändert wird.
- Das Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen des Vereins - unter Verwendung einer Parkscheibe - erlaubt.
- Widerrechtlich parkende oder nicht registrierte Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig entfernt.
- Jedem Mitglied kann nur ein Kfz bzw. ein amtl. Kennzeichen zugewiesen werden.
- Auch registrierte Tiefgaragennutzer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Der ausgehändigte Zugangs-Code zur Tiefgarage darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Bei Verstoß gegen die o.a. Ordnung wird das Nutzungsrecht entzogen.
Parkplätze (oberirdisch):
- Die Nutzung der Parkplätze des T.H. - Eilbeck e.V. ist Mitgliedern und Gästen des Vereins vorbehalten.
- Auch Eltern der Kita Ritterstraße ist vor Betriebsbeginn (Mo. - Fr. bis 9:30 Uhr) zum bringen ihrer Kinder die Nutzung gestattet.
- Die Höchstparkdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden. (Bitte Parkscheibe nicht vergessen)