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Hier finden Sie die aktuellen Mitglidsbeiträge des T.H.-Eilbeck. Diese setzen sich jeweils aus einem monatlichen Grundbeitrag (I.) und einer einmaligen Aufnahmengebühr (II.) zusammen. Für die einzelne Abteilungen kommt ein montlicher Sonderbeitrag / Abteilungsbeitrag (III.) hinzu.

I. Beiträge monatlich
1. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre € 14,00
2. Zweitkinder € 10,00
3. Jedes weitere Kind €   7,00
4. Erwachsene € 19,50
5. Erwachsener mit einem Kind € 27,00
6. Erw. mit zwei Kindern € 34,00
7. Erw. mit drei Kindern u. mehr € 39,00
8. Familien € 41,00
9. Passive Mitglieder €   8,00
10. Schüler, Auszubildende, Studenten bis zum 30. Lebensjahr, Arbeitslose, Grundwehr- und Zivildienstleistende ¹ € 16,00

 

II. Aufnahmegebühren einmalig
1. Kinder und Jugendliche € 10,00
2. Erwachsene € 18,00
3. Familie € 33,00
4. Judo, Karate, Capoeira (Mattengeld) € 30,00

 

III. Abteilungsbeiträge monatlich
Ballett Alle € 5,00
Badminton Alle € 2,00
Basketball Alle € 2,00
Boxen Alle € 5,50
Capoeira (siehe Sonderbeitrag IV)  
Fechten Alle € 5,00
Handball (ab April 2024) Alle € 6,00
Judo Alle € 8,00
Karate Alle € 5,00
Kendo Alle € 8,00
Leichtathletik Alle € 2,00
Orthopädische Gymnastik Alle € 4,00
Pilates Alle € 5,00
Taiji / Qi Gong Alle € 5,50
Tischtennis Alle € 2,00
Volleyball Alle € 2,00
Zirkustechniken Alle € 4,00

 

IV. Sonderbeitrag Xara-Capoeiramonatlich
Der Grundbeitrag (I) des THE ist bereits enthalten!
Erwachsene € 45,00
Kinder € 35,00

 

V. Sonderbeitrag Reha-Sport (Herz-, Lungen- und Therapiesport sowie Orthop. im Wassert)monatlich
Reha-Sport € 34,00
Mitglieder dieser Gruppen können monatlich kündigen. Teilnahme ausschließlich an den o. a. Gruppen.

 

¹ Ein ermäßigter Beitrag (10) kann auf Antrag gewährt werden, sofern die entsprechende Bescheinigung rechtzeitig und wiederkehrend vorgelegt wird. Andernfalls wird automatisch der volle Beitrag berechnet. Der Differenzbetrag wird nicht erstattet.

Bitte beachten Sie, dass alle Zahlungen per Einzugsermächtigung erfolgen. Dies ist für Sie nicht nur kostengünstig, sondern auch sicher, denn Sie können jede Abbuchung innerhalb von mindestens sechs Wochen ohne Angabe von Gründen über ihre Bank zurückordern.

Bei Personen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, wird monatlich eine Pauschale für den anfallenden Verwaltungsmehraufwand erhoben: € 7,80

Unsere Satzung können Sie in unserer Geschäftstelle erhalten; aus deren Inhalt weisen wir Sie auf zwei Punkte hin:

§9 Beiträge: Der THE erhebt Aufnahmegebühren, Grundbeiträge, Abteilungsbeiträge und Sonderbeiträge für einzelne Abteilungen. Alle Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Die Beiträge sind Bringschulden. Bei Rückständen ist der THE berechtigt, Mahngebühren zu erheben.

Die Höhe der Beiträge und der Aufnahmegebühren wird vom GA festgesetzt. Die Beiträge sind im Voraus zu entrichten.

§11 Kündigung: Der Austritt aus dem THE kann nur zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres nach vorheriger, schriftlicher Kündigung und zweimonatiger Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung muss spätestens am 30. April oder 31. Oktober eines Jahres beim THE eingegangen sein.

Die Beiträge, Zusatzbeiträge und Aufnahmegebühren gelten ab April 2025 (Änderungen und Irrtümer vorbehalten).

Der Austritt aus zusatzbeitragspflichtigen Abteilungen ist jeweils zum Quartalsende möglich.

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