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Tiefgarage:

  • Der Zugang zur Tiefgarage und den ausgewiesenen Stellplätzen des T.H. - Eilbeck e.V. ist ausschließlich Mitgliedern des Vereins vorbehalten und ist auch nur für die Dauer der Teilnahme am Sportbetrieb (max. 2 Stunden).
  • Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über einen Zugangs-Code, der jeweils zum Halbjahr (01.01. bzw. 01.07.) geändert wird.
  • Das Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen des Vereins - unter Verwendung einer Parkscheibe - erlaubt.
  • Das Abstelle von Fahrrädern ist ausschließlich an den Fahrradbügeln des THE erlaubt (auf den Stellplätzen 29 & 30).
  • Widerrechtlich parkende oder nicht registrierte Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig entfernt.
  • Jedem Mitglied kann nur ein Kfz bzw. ein amtl. Kennzeichen zugewiesen werden.
  • Auch registrierte Tiefgaragennutzer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Der ausgehändigte Zugangs-Code zur Tiefgarage darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Bei Verstoß gegen die o.a. Ordnung wird das Nutzungsrecht entzogen.

Parkplätze (oberirdisch):

  • Die Nutzung der Parkplätze des T.H. - Eilbeck e.V. ist Mitgliedern und Gästen des Vereins vorbehalten.
  • Auch Eltern der Kita Ritterstraße ist vor Betriebsbeginn (Mo. - Fr. bis 9:30 Uhr) zum bringen ihrer Kinder die Nutzung gestattet.
  • Die Höchstparkdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden. (Bitte Parkscheibe nicht vergessen)
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