Tiefgarage:
- Der Zugang zur Tiefgarage und den ausgewiesenen Stellplätzen des T.H. - Eilbeck e.V. ist ausschließlich Mitgliedern des Vereins vorbehalten und ist auch nur für die Dauer der Teilnahme am Sportbetrieb (max. 2 Stunden).
- Der Zugang zur Tiefgarage erfolgt über einen Zugangs-Code, der jeweils zum Halbjahr (01.01. bzw. 01.07.) geändert wird.
- Das Parken ist ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkplätzen des Vereins - unter Verwendung einer Parkscheibe - erlaubt.
- Das Abstelle von Fahrrädern ist ausschließlich an den Fahrradbügeln des THE erlaubt (auf den Stellplätzen 29 & 30).
- Widerrechtlich parkende oder nicht registrierte Fahrzeuge werden ggf. kostenpflichtig entfernt.
- Jedem Mitglied kann nur ein Kfz bzw. ein amtl. Kennzeichen zugewiesen werden.
- Auch registrierte Tiefgaragennutzer haben keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
- Der ausgehändigte Zugangs-Code zur Tiefgarage darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Bei Verstoß gegen die o.a. Ordnung wird das Nutzungsrecht entzogen.
Parkplätze (oberirdisch):
- Die Nutzung der Parkplätze des T.H. - Eilbeck e.V. ist Mitgliedern und Gästen des Vereins vorbehalten.
- Auch Eltern der Kita Ritterstraße ist vor Betriebsbeginn (Mo. - Fr. bis 9:30 Uhr) zum bringen ihrer Kinder die Nutzung gestattet.
- Die Höchstparkdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden. (Bitte Parkscheibe nicht vergessen)